Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten
nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-
Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei
gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird
ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst
bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer
Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer
nicht auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert
werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch
in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn
oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige
Geräte oder Möbel zu Schaden.