Rettungs- und Mehrkosten

Erweiterungen zur Veranstalterhaftpflicht gegen Vermögensschäden
Ihr Komplettschutz vor Rettungs-, Mehr- und Minderungskosten

Als Reiseveranstalter haben Sie die Möglichkeit, sich mit folgenden Bausteinen zur Vermögensschadenhaftpflicht zu erweitern:

Rettungs- und Mehrkosten entstehen, wenn die Reise durch das Verschulden Ihres Leistungsträgers oder durch höhere Gewalt in ihrer Durchführung gefährdet ist oder abgebrochen werden muss.
Die Versicherung ersetzt Ihnen die Zusatzkosten für die Rettung der Reise.

Als Minderungskosten werden Beiträge bezeichnet, die Ihre Reiseteilnehmer vom Reisepreis abziehen und zurückfordern, weil eine Leistung nicht in vollem Umfang erbracht wurde („Schlechtleistung“).
Auch in diesem Fall springt die Versicherung für Sie ein und erstattet den geforderten Betrag.
 
 
Fazit: Durch den Versicherungsschutz werden erhobene Ansprüche erstattet bzw. unberechtigte Ansprüche für Sie abgewehrt.

Interesse? Dann klicken Sie hier: