Insolvenzversicherung für Reisevermittler

Sicherungsschein für verbundene Reiseleistungen
Sichern Sie Ihre Kunden richtig ab

Vermitteln Sie während einer Beratung mehrere Leistungen für dieselbe Reise, handelt es sich um eine verbundene Reiseleistung. Seit Juli 2018 ist dafür die Kundengeldabsicherung für das Reisebüroinkasso gesetzlich geregelt.

Sobald Sie dabei Kundengelder entgegennehmen, müssen Sie einen Sicherungsschein ausstellen. Dadurch werden die von Ihnen angenommenen Beträge – egal ob Bargeld oder Überweisung – vor Ihrer Insolvenz geschützt.

Auf dem Schein ist vermerkt, wohin sich Ihre Reisenden im Falle einer Zahlungsunfähigkeit Ihres Reisebüros wenden können.

Sie profitieren von folgenden Vorteilen:

  • bequeme, schnelle und einfache Online-Lösung
  • Bereitstellung eines Gütesiegels
  • Einbindung in Ihr Buchungssystem möglich
  • Bis 1 Mio. € Umsatz bei verbundenen Reiseleistungen in der Regel keine Sicherheitsleistung
  • Ihr Kundengeldabsicherungsexperte seit 1994

Fazit:

Die Kundengeldabsicherung für verbundene Reiseleistungen ist nach § 651w BGB Pflicht.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an: