Haftpflicht gegen Vermögensschäden

Veranstalterhaftpflicht gegen Vermögensschäden
Damit Ihre Existenz gesichert ist

Ausfallende Flüge, Überbuchungen, zusätzliche Übernachtungskosten durch verspätete Verkehrsmittel: Pannen rund um den Urlaub können ganz schnell zum Streitfall werden.

In diesem Fall benötigen Sie zuverlässigen Schutz gegen Schadensersatzansprüche von Reiseteilnehmern, falls die Leistungen aus den Reiseverträgen nicht eingehalten werden.

Die Veranstalterhaftpflicht gegen Vermögensschäden schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen bei folgenden Punkten:

  • Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung Ihrer Leistungen
  • Zusammenstellung von Einzelleistungen
  • Leistungsbeschreibung in Katalogen oder Prospekten
  • Bearbeitung der Reiseanmeldung
  • Organisation, Reservierung und Bereitstellen der Leistungen gemäß Reisevertrag
  • Beschaffung von Visa oder sonstigen Reisepapieren

Ausgeschlossen sind Ansprüche der Reisenden auf Rückzahlung des Reisepreises und auf Gewährung von Preisnachlässen.
 
 
Fazit: Eine Veranstalterhaftpflicht gegen Vermögensschäden ist existenzsichernd.

Ihr Angebot erhalten Sie hier: