Veranstalterhaftpflicht gegen Personen- und Sachschäden

Veranstalterhaftpflicht gegen Personen- und Sachschäden
Der unverzichtbare Schutz für Reiseveranstalter

Als Reiseveranstalter haften Sie gegenüber dem Reisenden für die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrags. Sogar auch dann, wenn die Schlechterfüllung auf das Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen ist.

In diesem Fall schützt Sie die Veranstalterhaftpflicht gegen Personen- und Sachschäden, beispielsweise bei:

  • Flugzeugabstürzen
  • Unfällen von beauftragten Land- und Seetransportmitteln
  • bei Verletzungen im Hotel oder auf Reisen
  • bei Schäden, die mitgeführtem Eigentum zugeführt werden

Je nach Reiseangebot sollten Sie die Versicherung in ausreichender Höhe abschließen: Veranstalten Sie beispielsweise Gruppenreisen, ist es empfehlenswert, eine höhere Deckungssumme in Betracht zu ziehen.

Fazit: Die Veranstalterhaftpflicht gegen Personen- und Sachschäden ist das A und O Ihrer persönlichen Absicherung und somit unverzichtbar.

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