1. Reisevermittler Basisschutz
Betriebshaftpflicht
Sie und Ihr Personal sind mit dem Reisevermittler-Basisschutz perfekt für den Büroalltag abgesichert.
Dieser bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie von Dritten für einen Personen- oder Sachschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Eine Haftung besteht insbesondere aus einer eventuellen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Zudem sind Sie und Ihr Team abgesichert, während Sie beruflich auf Messen oder Tagungen sind oder Kunden zu Hause besuchen und dabei einen Dritten schädigen.
Weitere Leistungen des Basisschutzes:
Tätigkeitsschäden
Belegschafts-/Besucherhabe
Abwasserschäden
Betrieblicher Schlüsselverlust
Mietsachschäden
Medienverluste und Energiemehrkosten
Umwelthaftpflichtbasisversicherung
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf im Ausland gelegene Betriebsstätten.
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Versicherungssumme:
Je Versicherungsfall:
5 Mio. EUR für Personenschäden
5 Mio. EUR für Sachschäden
100.000 EUR für Vermögensschäden
Je Versicherungsjahr höchstens:
10 Mio. EUR für Personenschäden
10 Mio. EUR für Sachschäden
200.000 EUR für Vermögensschäden
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Inklusive Veranstalterhaftpflicht bei ungewollter Veranstaltertätigkeit!
Versichert ist zudem auch die ungewollte, versehentliche Veranstaltertätigkeit, falls Sie aufgrund eines Fehlers im Rahmen der Pauschalreiserichtlinie als Veranstalter gesehen werden und die Kunden Ihre Ansprüche an Sie stellen. Beispiele für Fehler: Aushändigung eines falschen Formblatts, keine Aushändigung eines Formblatts, Gesamtrechnung erstellt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf folgende Tätigkeiten:
Wenn Sie tatsächlicher Reiseveranstalter von Einzel- und Gruppenpauschalreisen sind
Haftpflichtansprüche aus dem Betrieb von Hotels oder sonstigen Unterkünften, Gaststätten, Restaurants, Bars etc.
Haftpflichtansprüche aus der Durchführung von Reisen mit eigenen Transportmitteln wie Bussen, Schiffen oder Flugzeugen einschließlich hierfür vorgenommener Verkaufs-, Reservierungs- und Auskunftstätigkeit.
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Selbstbeteiligung:
Keine bei Personenschäden
500 EUR bei Sachschäden
10%, mind. 25 EUR, max. 500 EUR bei Vermögenschäden
Preis:
12,66 Euro
zzgl. 19% Steuer pro Monat
2. Reisevermittler Komfortschutz
Betriebshaftpflicht inklusive ungewollte Veranstaltertätigkeit
Vermögensschadenhaftpflicht für Reisevermittler (ohne Eigenschadendeckung)
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie bei Schäden, die Sie und Ihre Mitarbeiter in Ihrer Tätigkeit als Reisevermittler* Ihren Kunden zufügen.
Der Komfortschutz prüft und übernimmt berechtigte Ansprüche.
Versicherte Ansprüche:
Verletzung der Informations-, Beratungs und Sorgfaltspflichten
Fehlerhafte Preisberechnung
Falsche Tarifanwendung
Nichtverwendung hinterlegter Kreditkarten
Verlust von Reisedokumenten auf den Postweg
Vermittlung von Reiseversicherungen auch außerhalb der Pauschalreise
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Außerdem mitversichert:
Regressforderungen der Reiseveranstalter wegen unterbliebener Einbeziehung von Reisebedingungen
Haftpflichtansprüche wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischer Rechtsvorschriften, soweit sie den Devisenverkehr, Pass- und Reisedokumente, Zollformalitäten und Gesundheitszeugnisse betreffen
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Ausgeschlossene Ansprüche:
Ansprüche von Reisenden auf Rückzahlung der Reisekosten oder der Gewährung von Preisnachlässen, sowie Ansprüche von Transport- oder Reiseunternehmen auf Zahlung von Reisekosten bzw. Preisdifferenzen.
Kein Versicherungsschutz besteht zudem für die Tätigkeit als Reiseveranstalter oder Reiseunternehmen einschließlich hierfür vorgenommener Verkaufs-, Reservierungs- und Auskunftstätigkeiten.
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Versicherungssumme:
Je Versicherungsfall:
100.000 EUR für Vermögensschäden
20.000 EUR für Postversandrisiko
1 Mio. EUR für Nichtverwendung von hinterlegten Kreditkarten
5.000 EUR für Vermittlung von Reiseversicherungen
Je Versicherungsjahr höchstens:
200.000 EUR für Vermögensschäden
20.000 EUR für Postversandrisiko
1 Mio. EUR für Nichtverwendung von hinterlegten Kreditkarten
25.000 EUR für Vermittlung von Reiseversicherungen
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Selbstbeteiligung:
10%, mind. 25 EUR, max. 500 EUR bei Vermögenschäden
20% bei Vermittlung von Reiseversicherungen
Preis:
31,91 Euro
zzgl. 19% Steuer pro Monat*
*bei einem vermittelten Reiseumsatz bis 1 Mio. Euro je Risikoort
* Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Reisevermittler, wenn dieser von Dritten für Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Versicherungsschutz besteht für folgende Tätigkeiten als Reisevermittler:
- Schriftliche Erteilung angeforderter Reiseauskünfte sowie schriftliche Beratung
- Ausstellung und Verkauf von Fahrtausweisen für Land-, See- und Flugreisen in das In- und Ausland
- Nachweis und Vermittlung von Einzel-, Gruppen- und Pauschalreisen auf der Grundlage schriftlicher Unterlagen des jeweiligen Reiseveranstalters
- Nachweis und Vermittlung von Reiseunterkünften, Ferien- und Erholungsaufenthalten im In- und Ausland auf der Grundlage schriftlicher Unterlagen des jeweiligen Leistungsträgers
- Beschaffung der erforderlichen Reisepapiere (Ausreise-, Einreise- und anderer Dokumente) und die Verwahrung der zu diesem Zwecke entgegengenommenen Ausweise und Bescheinigungen
- Beschaffung ausländischer Zahlungsmittel
- Mündliche und schriftliche Auskünfte über Einreisebestimmungen (Pass-, Visa- Impf-, Zoll- und Devisenvorschriften) sowie Auskünfte über die in Pauschal-Reiseangeboten enthaltenen Versicherungen (nicht jedoch über deren Umfang)
3. Reisevermittler Exklusivschutz
Betriebshaftpflicht inklusive ungewollte Veranstaltertätigkeit
Vermögensschadenhaftpflicht für Reisevermittler
Inklusive Eigenschadendeckung
Mit dem Exklusivschutz sichern Sie auch Ihre Eigenschäden ab.
Hierbei sind unter anderem auch Name-Change-Gebühren, Stornokosten aufgrund festgewordener Option und Umbuchungsgebühren versichert.
Folgende Änderungen ergeben sich zudem zur Vermögensschadenhafpflicht-Versicherung im Komfortschutz:
Versicherungssumme:
Je Versicherungsfall:
100.000 EUR für Vermögensschäden
100.000 EUR für Eigenschäden
20.000 EUR für Postversandrisiko
1 Mio. EUR für Nichtverwendung von hinterlegten Kreditkarten
5.000 EUR für Vermittlung von Reiseversicherungen/span>
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Je Versicherungsjahr höchstens:
200.000 EUR für Vermögensschäden
100.000 EUR für Eigenschäden
20.000 EUR für Postversandrisiko
1 Mio. EUR für Nichtverwendung von hinterlegten Kreditkarten
25.000 EUR für Vermittlung von Reiseversicherungen
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Selbstbeteiligung:
10%, mind. 25 EUR, max. 500 EUR bei Vermögenschäden
20% bei Vermittlung von Reiseversicherungen
500 EUR je Eigenschaden
Preis:
47,22 Euro
zzgl. 19% Steuer pro Monat*
*bei einem vermittelten Reiseumsatz bis 1 Mio. Euro je Risikoort
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