Veranstalterhaftpflicht gegen Personen- und Sachschäden

Veranstalterhaftpflicht gegen Personen- und Sachschäden
Unverzichtbar: Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Haben Sie es gewusst? Sie selbst haften gegenüber dem Reiseteilnehmer für die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrags. Das ist auch dann der Fall, wenn die Schlechterfüllung aufs Verschulden eines Leistungsträgers zurückzuführen ist.

Eine gute und zuverlässige Veranstalter-Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden in ausreichender Höhe ist das A und O Ihrer persönlichen Absicherung!

Außerdem haften Sie auch für Verletzungen oder Tötungen von Reiseteilnehmern beim Absturz von Flugzeugen, Unfällen von beauftragten Land- und Seetransportmitteln, für jede Art von Körperschädigungen, die der Gast im Hotel oder auf Reisen erleidet und Schäden, die mitgeführtem Eigentum zugeführt werden.

Daher ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung unverzichtbar!

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