Unsere Absicherungen für mobile Reisevermittler-2

1. Mobile Vermittler Basisschutz

Betriebshaftpflicht

Sie und Ihr Personal sind mit dem Reisevermittler-Basisschutz perfekt für den Büroalltag abgesichert.

Dieser bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie von Dritten für einen Personen- oder Sachschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Sie sind insbesondere geschützt, wenn Sie Kunden zu Hause besuchen und diese schädigen. Auch sind Sie abgesichert, wenn Sie beruflich auf Messen oder Tagungen sind und dabei einen Dritten einen Schaden zufügen.

Weitere Leistungen des Basisschutzes: Versicherungssumme:
Tätigkeitsschäden
Belegschafts-/Besucherhabe
Abwasserschäden
Betrieblicher Schlüsselverlust
Mietsachschäden
Medienverluste und Energiemehrkosten
Umwelthaftpflichtbasisversicherung

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf im Ausland gelegene Betriebsstätten.
Je Versicherungsfall:

5 Mio. EUR für Personenschäden
5 Mio. EUR für Sachschäden
100.000 EUR für Vermögensschäden

Je Versicherungsjahr höchstens:

10 Mio. EUR für Personenschäden
10 Mio. EUR für Sachschäden
200.000 EUR für Vermögensschäden

 

Inklusive Veranstalterhaftpflicht bei ungewollter Veranstaltertätigkeit!
Versichert ist zudem auch die ungewollte, versehentliche Veranstaltertätigkeit, falls Sie aufgrund eines Fehlers im Rahmen der Pauschalreiserichtlinie als Veranstalter gesehen werden und die Kunden Ihre Ansprüche an Sie stellen. Beispiele für Fehler: Aushändigung eines falschen Formblatts, keine Aushändigung eines Formblatts, Gesamtrechnung erstellt.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf folgende Tätigkeiten:
Wenn Sie tatsächlicher Reiseveranstalter von Einzel- und Gruppenpauschalreisen sind
Haftpflichtansprüche aus dem Betrieb von Hotels oder sonstigen Unterkünften, Gaststätten, Restaurants, Bars etc.
Haftpflichtansprüche aus der Durchführung von Reisen mit eigenen Transportmitteln wie Bussen, Schiffen oder Flugzeugen einschließlich hierfür vorgenommener Verkaufs-, Reservierungs- und Auskunftstätigkeit

 

Selbstbeteiligung: Preis:
Keine bei Personenschäden
500 EUR bei Sachschäden
10%, mind. 25 EUR, max. 500 EUR bei Vermögenschäden

12,66 Euro

zzgl. 19% Steuer pro Monat

2. Mobile Vermittler Komfortschutz

Betriebshaftpflicht inklusive ungewollte Veranstaltertätigkeit

Vermögensschadenhaftpflicht für Reisevermittler (ohne Eigenschadendeckung)

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie bei Schäden, die Sie in Ihrer Tätigkeit als Reisevermittler* Ihren Kunden zufügen.

Der Komfortschutz prüft und übernimmt berechtigte Ansprüche.

Versicherte Ansprüche: Außerdem mitversichert:
Verletzung der Informations-, Beratungsund Sorgfaltspflichten
Fehlerhafte Preisberechnung
Falsche Tarifanwendung
Nichtverwendung hinterlegter Kreditkarten
Verlust von Reisedokumenten auf den Postweg
Vermittlung von Reiseversicherungen auch außerhalb der Pauschalreise
Regressforderungen der Reiseveranstalter wegen unterbliebener Einbeziehung von Reisebedingungen

Haftpflichtansprüche wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischer Rechtsvorschriften, soweit sie den Devisenverkehr, Pass- und Reisedokumente, Zollformalitäten und Gesundheitszeugnisse betreffen

 

Ausgeschlossene Ansprüche: Versicherungssumme:
Ansprüche von Reisenden auf Rückzahlung der Reisekosten oder der Gewährung von Preisnachlässen, sowie Ansprüche von Transport- oder Reiseunternehmen auf Zahlung von Reisekosten bzw. Preisdifferenzen.

Kein Versicherungsschutz besteht zudem für die Tätigkeit als Reiseveranstalter oder Reiseunternehmen einschließlich hierfür vorgenommener Verkaufs-, Reservierungsund Auskunftstätigkeiten.

Je Versicherungsfall:

100.000 EUR für Vermögensschäden
20.000 EUR für Postversandrisiko
1 Mio. EUR für Nichtverwendung von hinterlegten Kreditkarten
5.000 EUR für Vermittlung von Reiseversicherungen

Je Versicherungsjahr höchstens:

200.000 EUR für Vermögensschäden
20.000 EUR für Postversandrisiko
1 Mio. EUR für Nichtverwendung von hinterlegten Kreditkarten
25.000 EUR für Vermittlung von Reiseversicherungen

 

Selbstbeteiligung: Preis:
10%, mind. 25 EUR, max. 500 EUR bei Vermögenschäden
20% bei Vermittlung von Reiseversicherungen

23,91 Euro

zzgl. 19% Steuer pro Monat*
*bei einem vermittelten Reiseumsatz bis maximal 250.000 Euro je Risikoort

* Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Reisevermittler, wenn dieser von Dritten für Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Versicherungsschutz besteht für folgende Tätigkeiten als Reisevermittler:

Schriftliche Erteilung angeforderter Reiseauskünfte sowie schriftliche Beratung
Ausstellung und Verkauf von Fahrtausweisen für Land-, See- und Flugreisen in das In- und Ausland
Nachweis und Vermittlung von Einzel-, Gruppen- und Pauschalreisen auf der Grundlage schriftlicher Unterlagen des jeweiligen Reiseveranstalters
Nachweis und Vermittlung von Reiseunterkünften, Ferien- und Erholungsaufenthalten im In- und Ausland auf der Grundlage schriftlicher Unterlagen des jeweiligen Leistungsträgers
Beschaffung der erforderlichen Reisepapiere (Ausreise-, Einreise- und anderer Dokumente) und die Verwahrung der zu diesem Zwecke entgegengenommenen Ausweise und Bescheinigungen
Beschaffung ausländischer Zahlungsmittel
Mündliche und schriftliche Auskünfte über Einreisebestimmungen (Pass-, Visa- Impf-, Zoll- und Devisenvorschriften) sowie Auskünfte über die in Pauschal-Reiseangeboten enthaltenen Versicherungen (nicht jedoch über deren Umfang)

3. Mobile Vermittler Exklusivschutz

Betriebshaftpflicht inklusive ungewollte Veranstaltertätigkeit

Vermögensschadenhaftpflicht für Reisevermittler

Inklusive Eigenschadendeckung

Mit dem Exklusivschutz sichern Sie auch Ihre Eigenschäden ab.

Hierbei sind unter anderem auch Name-Change-Gebühren, Stornokosten aufgrund festgewordener Option und Umbuchungsgebühren versichert.

Folgende Änderungen ergeben sich zudem zur Vermögensschadenhafpflicht-Versicherung im Komfortschutz:

Versicherungssumme:
Je Versicherungsfall:

100.000 EUR für Vermögensschäden
100.000 EUR für Eigenschäden
20.000 EUR für Postversandrisiko
1 Mio. EUR für Nichtverwendung von hinterlegten Kreditkarten
5.000 EUR für Vermittlung von Reiseversicherungen

Je Versicherungsjahr höchstens:

200.000 EUR für Vermögensschäden
100.000 EUR für Eigenschäden
20.000 EUR für Postversandrisiko
1 Mio. EUR für Nichtverwendung von hinterlegten Kreditkarten
25.000 EUR für Vermittlung von Reiseversicherungen

 

Selbstbeteiligung: Preis:
10%, mind. 25 EUR, max. 500 EUR bei Vermögenschäden
20% bei Vermittlung von Reiseversicherungen
500 EUR je Eigenschaden

38,47 Euro

zzgl. 19% Steuer pro Monat*
*bei einem vermittelten Reiseumsatz bis maximal 250.000 Euro je Risikoort

Wird kein gewünschter Versicherungsbeginn angegeben werden, beginnt der Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte füllen Sie das Sepa-Mandat aus und senden es per Mail an Versicherung@schmetterling.de oder Verwenden Sie den Datei-Upload und senden es diekt mit dieser Anfrage.

Alle Beiträge zzgl. 19 % Steuer
Alle Beiträge zzgl. 19 % Steuer
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