Sicherungsscheine – einfach und schnell
Als Reiseveranstalter müssen Sie Ihre Kundengelder absichern, erst dann dürfen Zahlungen angenommen werden. Aber auch als Reisebüro dürfen Sie nur dann Gelder von verbundenen Reiseleistungen annehmen, wenn diese mit Ihrem Sicherungsschein abgesichert sind.
Nachfolgend die wichtigsten Informationen zum Ablauf und Abruf der Sicherungsscheine:
Mindestprämie 400 EUR jährlich
Der Beitragssatz liegt bei 0,8 % bei Umsätzen bis 1 Mio. EUR aus Eigenveranstaltungen und dem Inkasso bei verbundenen Reiseleistungen
Bis 1 Mio. EUR Umsatz aus Eigenveranstaltungen und dem Inkasso bei verbundenen Reiseleistungen keine Sicherheit / Bürgschaft fällig
Vertragsbeginn ist immer der 1. des Folgemonats
Nach erfolgter positiver Bonitätsprüfung erhalten Sie die Zusage zum Bezug von Sicherungsscheinen
Der Schein kann auf unserer Schmetterling Plattform heruntergeladen werden
Dieser hat eine Vertragsnummer, die Ihnen zu geschlüsselt ist
Der Sicherungsschein gilt pro Buchung
Der Schein kann auf Wunsch auf unserer Plattform personalisiert werden
Benötigte Unterlagen und Daten:
Vertragsgrundlagen
Antragsunterlagen
Sepa Mandat (zwingend notwendig)
Bedingungen