Gelegentliche Veranstalterhaftpflicht


Gelegentliche Veranstalter-Haftpflicht

RISIKEN mit gelegentlicher Veranstalter-Haftpflicht AUSschließen!

Machen Sie überhaupt Veranstaltungen? Ein Reiseveranstalter sind Sie bereits dann, wenn Sie zwei oder mehrere Hauptleistungen zu einem Preis anbieten und die Reise zugleich auf eigenen Namen erbringen. Wenn bei einer Ihrer Leistungen diese Tatsache greift, während der Reise etwas passiert und Sie dafür haften müssen, spätestens dann wünschen Sie sich unsere “Gelegentliche Veranstalter-Haftpflicht“ sehnlichst herbei.

Dazu gleich eines vorweg: Guter Schutz muss nicht teuer sein!

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